Warum ich ein Arbeitsprotokoll führe: Dokumentation, Verantwortung und offene Fragen
Ich befinde mich seit einiger Zeit in einer Situation, in der viele Ereignisse, Gespräche, Kontakte und behördliche Abläufe zusammenkommen. Es geht um Polizeikontakte, eine fürsorgerische Unterbringung, psychiatrische Einschätzungen, Hausdurchsuchungen, Kontakte zu Behörden, Anwältinnen und Anwälten sowie um die mögliche Vorbereitung rechtlicher Schritte.
Gerade weil diese Themen schwerwiegend sind, möchte ich sie nicht ungeordnet, emotional oder vermischt darstellen. Mein Ziel ist es, ein Arbeitsprotokoll zu führen, das später von meiner Anwältin geprüft und gegebenenfalls juristisch weiterverwendet werden kann.
Dabei ist mir besonders wichtig, zwischen drei Ebenen zu unterscheiden:
- Tatsachen, soweit sie objektiv feststellbar sind.
- Meine eigenen Wahrnehmungen und Erinnerungen.
- Meine Einschätzungen oder Vermutungen, die nicht automatisch bewiesen sind.
Diese Trennung ist für mich zentral. Wenn später aus Notizen juristische Dokumente entstehen sollen, darf nicht alles gleich behandelt werden. Eine Beobachtung ist etwas anderes als eine Vermutung. Eine persönliche Einschätzung ist etwas anderes als ein belegbarer Ablauf.
Warum ich nicht einfach „eine Geschichte“ erzählen möchte
Viele der Ereignisse, die ich erlebt habe, sind für mich belastend. Gleichzeitig weiss ich, dass gerade belastende Situationen sorgfältig dokumentiert werden müssen. Es reicht nicht, rückblickend zu sagen, etwas sei ungerecht, unverständlich oder unverhältnismässig gewesen.
Wichtiger ist:
- Was ist wann geschehen?
- Wer war beteiligt?
- Was wurde mir gesagt?
- Was wurde nicht erklärt?
- Welche Unterlagen gibt es?
- Welche Zeugen oder Beweismittel könnten relevant sein?
- Welche Punkte sind noch offen?
Deshalb möchte ich aus meinen Notizen kein emotionales Tagebuch machen, sondern ein Arbeitsdokument. Es soll nicht abschliessend bewerten, sondern zunächst festhalten.
Ereignisse rund um den Polizeieinsatz und die Unterbringung
Ein zentraler Teil meiner Dokumentation betrifft einen Polizeieinsatz, bei dem nach meiner Wahrnehmung sowohl Fedpol Schweiz als auch eine Spezialeinheit der Kantonspolizei Schwyz involviert waren. Ich bringe diesen Einsatz mit einer Bedrohungslage in Verbindung, die aus meiner Sicht im Zusammenhang mit früheren Ereignissen steht.
Wichtig ist dabei: Diese Einordnung ist meine derzeitige Einschätzung. Was die Behörden offiziell als Grundlage hatten, muss aus Akten, Einvernahmen oder behördlichen Mitteilungen hervorgehen.
Nach meiner Erinnerung wurde ich im Zusammenhang mit diesem Einsatz in Handschellen transportiert. Später wurde ich nach Pfäfers gebracht. Ich hatte den Eindruck, dass mir vor dem Transport nicht klar und offen mitgeteilt wurde, dass das Ziel eine psychiatrische Klinik sein würde.
Auch hier ist für die spätere Aufarbeitung wichtig, genau zu unterscheiden:
- Dass ein Transport stattfand, ist ein dokumentierbarer Vorgang.
- Wie ich die Situation verstanden habe, ist meine Wahrnehmung.
- Ob die Information rechtlich ausreichend war, ist eine juristische Frage.
Die fürsorgerische Unterbringung und offene Fragen
Ein weiterer Punkt betrifft die fürsorgerische Unterbringung. Nach meiner Erinnerung erhielt ich Informationen dazu erst in der Klinik beziehungsweise nach dem Transport. Vorher war mir nicht klar, auf welcher rechtlichen Grundlage ich transportiert wurde und wie lange diese Unterbringung dauern sollte.
Für mich war auch unklar, ob es sich um wenige Tage oder mehrere Wochen handeln würde. Diese Unsicherheit war belastend.
In meinem Arbeitsprotokoll möchte ich deshalb festhalten:
- Wann mir welche Informationen gegeben wurden.
- Welche Fragen offen blieben.
- Welche Personen beteiligt waren.
- Welche Dokumente mir wann ausgehändigt wurden.
- Welche rechtlichen Grundlagen genannt wurden oder nicht genannt wurden.
Gespräche mit medizinischem Personal
Ich dokumentiere auch Gespräche mit medizinischem Personal. Dazu gehören Gespräche mit Ärztinnen, Ärzten, Pflegepersonal und später mit einem diensthabenden Oberarzt beziehungsweise Chefarzt.
Nach meiner Erinnerung wurden einzelne Erklärungen meinerseits nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Dazu gehörten unter anderem frühere Termine, familiäre Kontakte und weitere Hintergründe, die ich aus meiner Sicht für relevant hielt.
Auch hier möchte ich nicht einfach behaupten, dass etwas „falsch“ war. Ich möchte festhalten:
- Was ich erklärt habe.
- Was nach meiner Wahrnehmung berücksichtigt wurde.
- Was nach meiner Wahrnehmung nicht berücksichtigt wurde.
- Welche Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden.
Ein weiterer Punkt betrifft die Gabe von Medikamenten wie Temesta sowie Gespräche über Medikamente wie Valium, Seresta und Temesta. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich Biotechnologie studiert habe und mich seit längerer Zeit mit solchen Medikamenten beschäftigt habe. Nach meiner Einschätzung wurde auf dieses Vorwissen nicht ausreichend eingegangen.
Auch das ist zunächst eine Wahrnehmung. Ob daraus später eine rechtliche oder fachliche Frage entsteht, muss separat geprüft werden.
Hausdurchsuchungen und Kommunikation
Während meines Aufenthalts fanden nach meiner Darstellung Hausdurchsuchungen an mehreren Orten statt. Nach einem späteren Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass keine Waffen gefunden worden seien. In einem Gespräch wurde ich gefragt, welche Waffen die Polizei meiner Einschätzung nach finden könnte. Ich antwortete, dass mir keine Waffen bekannt seien.
Später fiel mir ein, dass sich im Keller noch Wasserpistolen befinden könnten.
Gerade solche Details zeigen, warum ein Protokoll wichtig ist. In komplexen Situationen können scheinbar kleine Informationen später relevant werden. Deshalb möchte ich auch Nebenaspekte festhalten, ohne sie zu dramatisieren.
Kontakte zu Institutionen und ausbleibende Antworten
Ein weiterer grosser Themenblock betrifft Kontakte zu verschiedenen Institutionen, darunter kirchliche Stellen, Behörden, psychiatrische Einrichtungen, Anwältinnen und Anwälte sowie weitere Kontaktpersonen.
Nach meiner Darstellung erhielt ich auf verschiedene Eingaben keine Antwort oder keine inhaltliche Rückmeldung. Für mich war dieses Ausbleiben von Reaktionen besonders belastend.
Gleichzeitig ist mir bewusst, dass nicht jede Person oder Institution verpflichtet ist, auf jede Anfrage so zu reagieren, wie ich es mir wünschen würde. Bei Einrichtungen mit öffentlichem Versorgungsauftrag oder behördlicher Funktion stellt sich für mich jedoch die Frage, ob ein vollständiges Ausbleiben einer Antwort angemessen ist.
Auch hier soll das Arbeitsprotokoll nicht pauschal urteilen, sondern festhalten:
- An wen ich mich gewandt habe.
- Wann ich mich gemeldet habe.
- Ob eine Antwort kam.
- Was der Inhalt der Antwort war.
- Welche Fristen gesetzt wurden.
- Welche Stellen später informiert wurden.
Vorbereitung möglicher rechtlicher Schritte
Ich bereite gemeinsam mit meiner Anwältin mögliche rechtliche Schritte vor. Dabei geht es nicht darum, vorschnell Strafanzeigen einzureichen oder öffentlich Schuldzuweisungen zu machen. Es geht zunächst darum, den Sachverhalt vollständig zu ordnen.
Die bisherigen Aufwendungen, meine Arbeit der letzten Jahre und die damit verbundenen Kosten bewegen sich nach meiner eigenen Einschätzung inzwischen in einem sehr hohen Bereich. Umso wichtiger ist es für mich, dass die Dokumentation nicht verloren geht und nicht in ungeordneten Einzelnotizen verstreut bleibt.
Mein Ziel ist ein Masterdokument, das fortlaufend ergänzt werden kann. Daraus könnten später verschiedene Fassungen entstehen:
- ein chronologisches Ereignisprotokoll,
- eine Sachverhaltsdarstellung für meine Anwältin,
- eine Übersicht beteiligter Personen und Institutionen,
- ein Beweismittelverzeichnis,
- eine Liste offener Fragen,
- und gegebenenfalls eine Grundlage für Strafanzeigen oder andere rechtliche Eingaben.
Warum die Trennung von Tatsachen und Vermutungen so wichtig ist
Besonders wichtig ist mir inzwischen die klare Kennzeichnung von Vermutungen. Wenn ich über mögliche Motive, Hintergründe oder Zusammenhänge nachdenke, heisst das nicht automatisch, dass diese bewiesen sind.
Deshalb möchte ich Formulierungen verwenden wie:
- „Nach meiner Erinnerung …“
- „Nach meiner Wahrnehmung …“
- „Ich hatte den Eindruck …“
- „Nach meiner Einschätzung …“
- „Hierzu liegen mir derzeit keine gesicherten Informationen vor.“
- „Dieser Punkt müsste anhand der Akten geprüft werden.“
Diese Sprache ist vorsichtiger, aber auch belastbarer. Sie verhindert, dass persönliche Einschätzungen mit objektiven Tatsachen vermischt werden.
Was ich mit der Dokumentation erreichen möchte
Mir geht es nicht in erster Linie um eine finanzielle Entschädigung. Mein Hauptanliegen ist, dass die Abläufe nachvollziehbar werden. Ich möchte verstehen, warum bestimmte Entscheidungen getroffen wurden, welche Informationen zugrunde lagen und ob dabei Fehler passiert sind.
Aus meiner Sicht geht es auch darum, dass vergleichbare Situationen künftig anders behandelt werden. Wenn jemand in eine komplexe Lage gerät, sollten Kommunikation, Transparenz und Dokumentation besonders sorgfältig sein.
Dieses Arbeitsprotokoll ist deshalb für mich nicht nur eine persönliche Gedächtnisstütze. Es ist ein Versuch, Ordnung in eine sehr komplexe Situation zu bringen.
Es soll später ermöglichen, ruhig, sachlich und überprüfbar zu klären, was geschehen ist.
Nicht alles, was ich vermute, ist bewiesen. Nicht alles, was ich erlebt habe, ist bereits juristisch eingeordnet. Aber alles, was relevant sein könnte, sollte sorgfältig festgehalten werden.
Genau dafür führe ich dieses Protokoll.